Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.12.1981

Rechtsprechung
   BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,942
BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81 (https://dejure.org/1982,942)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1982 - 5 StR 267/81 (https://dejure.org/1982,942)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1982 - 5 StR 267/81 (https://dejure.org/1982,942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auslösen des Vereidigungsverbotes gemäß § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Zusicherung einer falschen Zeugenaussage als bloße Vorbereitung einer Strafvereitelung - Sinn und Zweck des Vereidigungsverbots

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Absehen der Vereidigung eines verdächtigen Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 60 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 332
  • NJW 1982, 947
  • MDR 1982, 336
  • NStZ 1983, 85
  • StV 1982, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81
    Schon der Ausnahmecharakter dieser Bestimmung kann dafür sprechen, sie streng auf die im Gesetz vorgesehenen Fälle zu beschränken (vgl. BGHSt 1, 8, 10).
  • OLG Hamburg, 23.09.1980 - 1 Ss 118/80
    Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81
    Daran sieht es sich jedoch durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 23. September 1980 (NJW 1981, 771 = JR 1981, 158), dem ein gleicher Sachverhalt zugrunde liegt, gehindert.
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    In Fällen wie dem vorliegenden spricht bei Anwendung dieser Grundsätze viel dafür, ein unmittelbares Ansetzen zur Strafvereitelung erst in dem Beginn der Falschaussage in der Hauptverhandlung zu sehen (vgl. Stree in Schönke/Schröder, § 258 StGB Rdn. 31; Lackner, § 258 StGB Anm. 2 b; Dreher/Tröndle, § 258 StGB Rdn. 6, 14; Lenckner in JR 1977, 74, 75; OLG Hamburg JR 1981, 158, 159 mit Anm. Rudolphi; vgl. auch BGH, Beschluß vom 5. Januar 1982 - 5 StR 267/81 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91

    Versuchsbeginn bei Strafvereitelung - Versicherungsbetrug bei Brandstiftung vor

    Mit der Unterzeichnung und Aushändigung des Schreibens an den Angekl. L. hat sich der Zeuge R. entgegen der Ansicht der Revision nicht der versuchten Strafvereitelung gemäß §§ 258, 22 StGB schuldig gemacht, die seine in der Hauptverhandlung vorgenommene Vereidigung verboten hätte (vgl. BGHSt 30, 332 ).
  • BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86

    Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf

    Zwar ist die bloße Zusage oder Verabredung einer Falschaussage nach der Umgestaltung des Tatbestandes der Strafvereitelung durch das EGStGB vom 20. März 1974 (BGBl. I 469, 491) noch kein Versuch dieser Straftat (BGHSt 30, 332, 333; 31, 10, 12) [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81].
  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82

    Zustellung - Anordnung - Wirksameit - Vorsitzender

    Nach alledem kann es auf sich beruhen, ob der Ehrengerichtshof bei dem gegebenen Sachverhalt die Verurteilung des Rechtsanwalts wegen versuchter Strafvereitelung im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81 = BGHSt 31, 10 und 18. März 1982 - 4 StR 565/81 = NStZ 1982, 430; vgl. auch BGHSt 30, 332) überhaupt in Zweifel ziehen konnte.
  • BayObLG, 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

    Von dieser Rechtsprechung ist [er] in BGHSt 30, 332 , BGHSt 31, 10 und NJW 1982, 1601 abgewichen.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,879
BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81 (https://dejure.org/1981,879)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1981 - 2 StR 742/81 (https://dejure.org/1981,879)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 742/81 (https://dejure.org/1981,879)
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Lockspitzel II

Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Bewertung der Tätigkeit eines agent provocateur - Bewertung der Tätigkeit eines polizeilichen Lockspitzels - Grenzen des tatprovozierenden Verhaltens eines polizeilichen Lockspitzels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 156
  • StV 1982, 151
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81
    Dies kann innerhalb einer rechtsstaatlichen Ordnung nicht zulässig sein; die sich daraus ergebende Folge wäre ein auf den angestifteten Täter beschränktes Strafverfolgungsverbot, das die Wirkung eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses entfaltete (BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 = NJW 1981, 1626).
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Diese Lösung wurde bereits früher von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senat, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80, NJW 1981, 1626; Beschluss vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81, NStZ 1982, 126; Beschluss 53 54 55 vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 742/81, NStZ 1982, 156) und wird auch heute noch von Teilen der Literatur (vgl. etwa Tyszkiewicz aaO S. 225 ff.; Gaede/Buermeyer, HRRS 2008, 279, 286; Esser, Auf dem Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht, 2002, S. 178; Sinner/Kreuzer, StV 2000, 114, 117; Küpper, JR 2000, 257; s. auch LR/Erb, StPO, 26. Aufl., § 163 Rn. 72) befürwortet.
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Sie übersieht aber, daß es sich dabei nicht um Einzelkriterien, sondern vielmehr um den Rahmen für die erforderliche Gesamtwürdigung handelt, nach der die entscheidende Frage zu beantworten ist, ob das tatprovozierende Verhalten des Lockspitzels ein solches Gewicht erlangt hat, daß demgegenüber der eigene Beitrag des Täters in den Hintergrund tritt (BGH NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126 und 1982, 156).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Es entsprach bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302, in Kraft getreten am 22. September 1992) gefestigter Rechtsprechung, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes sog. Lockspitzel an den Regelungen der Strafprozeßordnung zu messen (vgl. BGHSt 32, 345, 346; BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 126; 1982, 156, 157; 1984, 78, 79; BGH StV 1991, 460; 1992, 462; BGH NStZ 1992, 275; Herzog NStZ 1985, 153, 155 f.).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Er hat den Rechtsfehler, der zum Schuldspruch führte, darin erblickt, daß das Landgericht bei der Beurteilung des zweiten Tatteils dem "ganz erheblichen Tatbeitrag" einer Vertrauensperson der Polizei lediglich "ganz erhebliche mildernde Bedeutung" beigemessen, jedoch keinen Anlaß gesehen hatte, auf die vom 2. Strafsenat damals (auch in NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126; 1982, 156 und 1984, 519) vertretene Rechtsansicht einzugehen, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auch wenn er den anderen mit der hier festgestellten Intensität zum (erneuten) strafbaren Tun veranlaßt sowie im weiteren Verlauf die Tat in jeder Phase mit beherrscht und steuert, erscheint der den staatlichen Organen zuzurechnende Tatbeitrag - auch bei Berücksichtigung der vom Angeklagten später entwickelten Aktivität (vgl. BGH NStZ 1982, 156) - unvertretbar übergewichtig.

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.

  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

    Auch wenn er den anderen mit der hier festgestellten Intensität zum (erneuten) strafbaren Tun veranlaßt sowie im weiteren Verlauf die Tat in jeder Phase mit beherrscht und steuert, erscheint der den staatlichen Organen zuzurechnende Tatbeitrag - auch bei Berücksichtigung der vom Angeklagten später entwickelten Aktivität (vgl. BGH NStZ 1982, 156) - unvertretbar übergewichtig.

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.

  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83

    Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu

    Auch wenn er den anderen mit der hier festgestellten Intensität zum (erneuten) strafbaren Tun veranlaßt sowie im weiteren Verlauf die Tat in jeder Phase mit beherrscht und steuert, erscheint der den staatlichen Organen zuzurechnende Tatbeitrag - auch bei Berücksichtigung der vom Angeklagten später entwickelten Aktivität (vgl. BGH NStZ 1982, 156) - unvertretbar übergewichtig.
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft -

    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83

    Vernehmung - Kommissarische Vernehmung - Zeugen - Ausschluss des Verteidigers -

    Der Senat neigt entgegen BGH NJW 1981, 1626 = MDR 1981, 683; Strafverteidiger 1982, 53 = NStZ 1982, 126; Strafverteidiger 1982, 151 = NStZ 1982, 156 dazu, hierin einen aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Strafausschließungsgrund zu sehen.
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83

    Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist,

    Eine erhebliche Einwirkung durch die V-Leute auf die Angeklagten im Sinne einer intensiven und hartnäckigen Beeinflussung, die nach gefestigter Rechtsprechung ein Verfahrenshindernis begründen konnte (BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 156),ist weder im Beweisantrag behauptet noch von der Revision vorgetragen.
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84

    Bestimmung des Strafrahmens - Besonders schwerer Fall - Arglistiges Ausnutzen -

  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 482/84

    Strafverfolgungsverbot wegen Einsatzes von Scheinkäufern durch die

  • BGH, 16.02.1983 - 2 StR 437/82

    Verurteilung wegen Handeltreiben und Erwerb von Betäubungsmitteln - Entbindung

  • OLG Düsseldorf, 10.08.1983 - 5 Ss 258/83

    Strafprozeßrecht: Verfolgbarkeit bei Tatprovokation

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